Da ein Teil der Erkrankungen nicht durch örtliche
oder innerliche Behandlungen beseitigt werden
können, ist eine Entfernung nötig.
Besonderst trifft das auf den Hautkrebs
zu. Schwarzer Hautkrebs, Basaliome, aktinische
Keratosen, weißer Hautkrebs um nur mal einen
kleinen Teil zu nennen. Auch zur Abklärung
mancher Hauterkrankungen ist gelegentlich
eine Probeexcision nötig,
die eine histologische Abklärung ermöglicht.
Auch kosmetisch störende Hautveränderungen
können durch örtliche Betäubung
entfernt werden. Entfernung von Hautveränderungen
führen wir, nach vorheriger hautärztlicher
Abklärung der Hautveränderung und
Beratung, durch.
Kleinere Hautveränderungen können sofort
entfernt werden, für größere ist ein eigener
Termin notwendig.
Bei bekannten Allergien auf Lokalanästhesie
ist der Name des betreffenden Präparats
wichtig um einer allergischen Reaktion vorzubeugen.
Daher muss eine vorherige
Absprache mit dem behandelnden Arzt der die
Allergie festgestellt hat, erfolgen.
Chirurgische Entfernungen an der Haut werden
routinemäßig in der Hautarztpraxis
durchgeführt und Ihr Hautarzt ist der
richtige Ansprechtpartner dazu.
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